Feinklima
Grundlagen · Technik und Recht

Kältemittel: R32, R290, R410A und die F-Gase-Verordnung

Das Kältemittel entscheidet, wie stark eine Anlage das Klima belastet und welche Regeln für Kauf und Wartung gelten. Hier lesen Sie, was heute gilt.

Außengerät einer Klimaanlage an einer hellen Hauswand, daneben eine Gasflasche ohne Aufschrift im Schatten.
Die Antwort in 20 Sekunden

Neue Klimaanlagen nutzen meist R32 (GWP 675, schwer entflammbar) oder R290 (Propan, GWP 3, brennbar). R410A (GWP 2.088) ist in neuen Geräten weitgehend verdrängt. Die EU-Verordnung 2024/573 verbietet F-Gase in neuen Split-Geräten bis 12 kW ab 2029 mit GWP von 150 oder mehr, mit Ausnahmen. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.

Die Kurzantwort

Ein Kältemittel ist die Flüssigkeit im Kreislauf der Klimaanlage. Sie nimmt drinnen Wärme auf und gibt sie draußen ab. Wie das funktioniert, lesen Sie auf So funktioniert eine Klimaanlage.

Drei Kältemittel sind für Sie als Privatperson wichtig:

KältemittelArtGWPBrennbarkeitTypischer Einsatz
R410AGemisch aus R32 und R1252.088nicht brennbar (A1)ältere Split-Geräte
R32HFKW (F-Gas)675schwer entflammbar (A2L)die meisten neuen Split- und Monoblock-Geräte
R290Propan, natürlicher Stoff3 (nach AR4)brennbar (A3)viele neue Monoblock-Geräte, auch Split

Die GWP-Werte stammen aus der Rechenbasis der EU-Verordnung. Für HFKW wie R32 und R410A verwendet sie den Vierten Sachstandsbericht des IPCC (AR4). Für Propan nennt die neuere Rechenbasis (AR6) sogar nur 0,02. Quelle: cci-Dialog und Europäische Kommission.

Was das für Sie bedeutet: Ein heute gekauftes Gerät mit R32 oder R290 ist legal. Ein Verbot betrifft das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb Ihrer Anlage.

Was ist GWP?

GWP heißt Global Warming Potential, auf Deutsch Treibhauspotenzial. Der Wert sagt: Wie stark wärmt 1 kg dieses Gases das Klima im Vergleich zu 1 kg CO₂ über 100 Jahre?

Beispiel (rechnen Sie mit):

AnnahmeRechnungErgebnis
1 kg R410A entweicht1 kg × 2.0882.088 kg CO₂-Äquivalent
1 kg R32 entweicht1 kg × 675675 kg CO₂-Äquivalent
1 kg R290 entweicht1 kg × 33 kg CO₂-Äquivalent

Die Füllmenge hängt vom Gerät ab. Sie steht auf dem Typenschild. Für ein kleines Split-Gerät rechnen wir hier nicht mit einer Menge, denn wir haben keine geprüfte Durchschnittsangabe. Nehmen Sie die Zahl vom Typenschild und multiplizieren Sie mit dem GWP.

Im Normalbetrieb entweicht kein Kältemittel. Es gelangt nur bei Lecks, Montagefehlern oder bei der Entsorgung in die Luft. Darum zählt saubere Arbeit des Fachbetriebs. Siehe Kältemittel nachfüllen: warum das ein Leck bedeutetfolgt.

Die drei Kältemittel im Detail

R410A

R410A war lange der Standard in Split-Geräten. Es ist nicht brennbar. Dafür hat es ein hohes GWP von 2.088. Die EU hat den Verkauf neuer Geräte damit stark eingeschränkt: Seit 1. Januar 2025 sind Einzel-Split-Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gas-Füllung und GWP ab 750 verboten (Angabe der Europäischen Kommission). Damit fällt R410A in neuen kleinen Split-Geräten weg.

Ihr vorhandenes Gerät mit R410A dürfen Sie weiter betreiben. Siehe unten "Konsequenzen".

R32

R32 (Difluormethan) hat ein GWP von 675. Das ist etwa ein Drittel von R410A (675 geteilt durch 2.088 ergibt etwa 0,32). Es ist schwer entflammbar (Klasse A2L): Es brennt nur unter bestimmten Bedingungen und langsam. R32 steckt heute in den meisten neuen Split-Geräten.

R290 (Propan)

R290 ist ein Naturstoff mit extrem niedrigem GWP. Es ist brennbar (Klasse A3, höhere Entflammbarkeit). Darum begrenzen Sicherheitsnormen die Füllmenge je Gerät und Raumgröße. Die Norm für Haushaltsklimageräte ist die IEC 60335-2-40, in Europa EN 60335-2-40 (hier nur Titel und Kern). Geräte mit R290 haben meist kleine Füllmengen. Die Menge steht im Datenblatt.

Wichtig: Brennbarkeitsklasse nach ISO 817: A2L = geringe Brenngeschwindigkeit, A3 = hohe Entflammbarkeit. Beide Gruppen sind brennbar. Sie sind aber in Haushaltsgeräten zugelassen, wenn die Hersteller die Normen einhalten. Sie dürfen als Laie nie am Kältekreislauf arbeiten.

Was die EU-Verordnung 2024/573 vorschreibt

Die Verordnung (EU) 2024/573 ersetzt die frühere F-Gase-Verordnung 517/2014. Sie gilt seit dem 11. März 2024. Sie regelt, wie viel F-Gas die EU auf den Markt lässt, und verbietet bestimmte Geräte.

Verbotsstufen für Klimageräte (Inverkehrbringen neuer Geräte)

GerätetypSeit/abRegel
Einzel-Split bis 3 kg Füllung1. Januar 2025F-Gas mit GWP ab 750 verboten
Monoblock (eigenständige Geräte) bis 12 kW1. Januar 2027F-Gas mit GWP ab 150 verboten, außer wenn Sicherheitsanforderungen es nicht zulassen
Monoblock bis 12 kW1. Januar 2032Alle F-Gase verboten; bei Sicherheitsgründen GWP unter 750
Split Luft-Wasser bis 12 kW1. Januar 2027GWP ab 150 verboten
Split Luft-Luft bis 12 kW1. Januar 2029GWP ab 150 verboten, außer wenn Sicherheit am Aufstellort es nicht zulässt
Split bis 12 kW1. Januar 2035Alle F-Gase verboten (Ausnahme Sicherheit)

Quelle: Europäische Kommission, Seite "Air conditioning". Wir konnten den Verordnungstext auf EUR-Lex nicht direkt abrufen. Die Termine stimmen mit mehreren Fachquellen überein (zum Beispiel einem Beitrag von Traut GmbH und Hinweisen der Kommission). Prüfen Sie vor einem Kauf den aktuellen Stand: F-Gase-Fahrplanfolgt.

Wer ist betroffen? Hersteller und Händler, die neue Geräte in der EU in Verkehr bringen. Es ist kein Verbot für Betrieb und Besitz.

Wie ist das bei mobilen Geräten? Mobile Einzelgeräte (Monoblock zum Hinstellen) fallen unter die Gruppe der eigenständigen Geräte. Für sie gelten laut Fachquellen seit 2020 schon strengere Grenzen aus der alten Verordnung. Wir konnten das nicht an der Primärquelle prüfen. Darum finden Sie viele mobile Geräte mit R290.

Was gilt für R32 ab 2027? Das hängt vom Gerätetyp ab. Ein Fachbeitrag fasst zusammen, dass die Verordnung kein pauschales R32-Verbot ab 2027 enthält. Es gelten gestaffelte Fristen je Gerät und Leistung. Für Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW (das sind die meisten Wohnraumgeräte) gilt die GWP-150-Grenze ab 2029.

Die Ausnahme "Sicherheit"

Wenn Sicherheitsanforderungen am Aufstellort Kältemittel mit GWP unter 150 nicht erlauben, gilt eine Grenze von GWP 750. Das betrifft vor allem Räume, in denen brennbares Propan nicht erlaubt ist. R32 hat ein GWP von 675 und läge darunter. Ob eine Ausnahme im Einzelfall greift, prüft der Fachbetrieb.

Konsequenzen für Verbraucher

Wenn Sie heute eine neue Anlage kaufen

  • Ein R32-Gerät ist heute legal und Standard. Es wird in der EU noch einige Jahre für Split-Geräte zulässig sein (Termin 2029).
  • Ein R290-Gerät hat das niedrigste GWP. Es braucht strengere Sicherheitsregeln beim Einbau. Fragen Sie den Fachbetrieb nach Erfahrung damit.
  • R410A-Geräte finden Sie fast nur noch als Restbestand. Fragen Sie nach dem Kältemittel auf dem Typenschild.

Das Kältemittel steht im Datenblatt und auf dem Typenschild. Siehe Klimaanlage kaufen: worauf es ankommt.

Wenn Sie schon eine Anlage haben

Die Termine sind kein allgemeines Betriebsverbot. Ihre Anlage mit R410A oder R32 darf weiterlaufen. Das bestätigt eine Fachquelle (Traut GmbH) mit dem Hinweis, dass bestehende Anlagen nicht ersetzt werden müssen. Prüfen Sie die Rechtslage vor Reparaturen mit Ihrem Fachbetrieb, denn die Verordnung enthält auch Regeln zu Wartung und Nachfüllen.

Wartung und Pflichten

Wer Kältemittelkreisläufe installiert, wartet oder repariert, braucht in Deutschland einen Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Eine Quelle nennt Bußgelder bis zu 50.000 € bei unsachgemäßer Arbeit. Wir konnten den Betrag nicht in der Verordnung selbst prüfen.

Als Betreiber einer kleinen Anlage haben Sie meist wenig Pflichten. Je nach Menge an Kältemittel gelten Dichtheitsprüfungen. Siehe F-Gase-Verordnung: Betreiberpflichtenfolgt und Wartung.

Vorbereiten statt abwarten

Es gibt keinen Grund, mit dem Kauf zu warten. Ein Gerät, das heute gekauft wird, darf betrieben werden. Ersatzteile und Service sind aber ein Punkt, den Sie mit dem Fachbetrieb klären sollten. Wir haben keine Belege zur Ersatzteilversorgung für R32 nach 2035. Das ist offen.

Typische Fehler und Missverständnisse

  1. "R32 ist ab 2027 verboten." Nicht pauschal. Für Luft-Luft-Split bis 12 kW gilt 2029.
  2. "Mein altes Gerät muss weg." Nein, bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.
  3. "Propan ist gefährlich." Es ist brennbar. Mit Sicherheitsnormen und kleinen Füllmengen ist es zugelassen. Arbeiten am Kältekreis sind aber Sache des Fachbetriebs.
  4. "Nachfüllen ist normal." Nein. Ein Kältekreis ist geschlossen. Fehlt Kältemittel, gibt es ein Leck.
  5. "Natürlich heißt unschädlich." R290 hat ein niedriges GWP, ist aber brennbar.

Häufige Fragen

Welches Kältemittel ist das beste?

Das niedrigste GWP hat R290 (Propan). R32 liegt bei 675, R410A bei 2.088. "Am besten" hängt auch von Sicherheit, Einbau und Gerät ab. Für den Betrieb selbst ist jedes zugelassene Gerät sicher, wenn der Fachbetrieb es nach Vorschrift einbaut.

Ist R32 gefährlich?

R32 ist schwer entflammbar (A2L). In Geräten für den Haushalt ist es zugelassen. Sie müssen nichts beachten, außer dass Sie nie am Kältekreislauf arbeiten. Bei Gasgeruch oder Zischen: Gerät aus, lüften, Fachbetrieb rufen.

Darf ich eine Klimaanlage mit R32 noch kaufen?

Ja. Die GWP-150-Grenze für Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW gilt erst ab 2029. Bei Monoblock-Geräten greift ab 2027 eine strengere Grenze. Händlerbestände sind ein Sonderfall, den wir nicht belegen konnten.

Muss ich meine R410A-Anlage austauschen?

Nein. Die Verordnung regelt neue Geräte. Für Reparaturen sprechen Sie mit dem Fachbetrieb.

Darf ich Kältemittel selbst nachfüllen?

Nein. Dafür braucht es Sachkunde nach ChemKlimaschutzV. Außerdem bedeutet fehlendes Kältemittel fast immer ein Leck, das gesucht werden muss.

Was heißt A2L und A3?

Es sind Sicherheitsklassen nach ISO 817 für Kältemittel. A2L steht für geringe Brenngeschwindigkeit, A3 für hohe Entflammbarkeit. Die Zahl 2 oder 3 zeigt die Brennbarkeit, das L die niedrige Brenngeschwindigkeit, das A die geringe Giftigkeit.

Quellen

  • Europäische Kommission – Air conditioning, climate-friendly alternatives to F-gases (Verbotstermine, R290) – https://climate.ec.europa.eu/areas-action/fluorinated-greenhouse-gases/climate-friendly-alternatives-f-gases/air-conditioning_en – abgerufen Oktober 2026
  • Verordnung (EU) 2024/573 – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/oj/eng – nur über Sekundärquellen geprüft, Wortlaut nicht abrufbar
  • cci Dialog – GWP-Werte nach F-Gase-Verordnung 2024/573 (AR4 für HFKW, AR6 für andere) – https://cci-dialog.de/gwp-werte-von-kaeltemitteln-gemaess-f-gase-verordnung-2024-573-cci_wissensportal/ – abgerufen Oktober 2026
  • Traut GmbH – Kältemittel-Verbote ab 2027, F-Gase-Verordnung – https://www.traut-gmbh.de/blog-f-gase-verordnung-kaeltemittel-2026 – abgerufen Oktober 2026
  • Energie-Lexikon – Energy Efficiency Ratio (Kältemittel und Leckage) – https://www.energie-lexikon.info/energy_efficiency_ratio.html – abgerufen Oktober 2026
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Sachkunde) – Übersicht des LfU Bayern – https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/verordnungen/chemklimaschutzv/index.htm – nur als Fundstelle, Inhalt nicht im Detail geprüft

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