feinklima Entscheidungshelfer
Förder-Check mit Rechenweg

Förderung für Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen

Ein Gerät, das nur kühlt, fördert der Staat nicht. Heizt die Split-Anlage Ihre Räume, zahlt die KfW mindestens 30 Prozent. Der Check zeigt in einer Minute, welcher Weg für Sie passt, und rechnet den Betrag vor.

Förder-Check

Sechs Fragen, sofort ein Ergebnis. Das ist ein Vorabcheck, keine Zusage. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

1. Was soll das Gerät können?
2. Wem gehört die Wohnung oder das Haus?
3. Wie alt ist das Gebäude?
4. Wie soll das Gerät heizen?
Wichtig für den Bonus für schnellen Heizungstausch. Die alte Heizung muss noch funktionieren und ausgebaut werden.
6. Haben Sie den Auftrag schon unterschrieben?
Laut Angebot, brutto. Ein Split-Gerät mit Einbau kostet oft 1.800 bis 4.000 €.
Lohn, Fahrt und Maschinen, ohne Gerät und Material. Wichtig für die Steuer.
Mehr Angaben: Bonus, Termin, Ort (freiwillig) Der Wert steht im Steuerbescheid. Er ist meist deutlich kleiner als das Bruttoeinkommen. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag (Antrag 2026: Jahre 2023 und 2024). Zählt nur, wenn Sie selbst im Eigentum wohnen. Der Bonus für schnellen Heizungstausch und der Höchstbetrag sinken jedes halbe Jahr. Bei einer Eigentumswohnung zählen alle Wohnungen im Haus. Davon hängt der Höchstbetrag ab. Bleibt in Ihrem Browser und wird nicht gesendet.
Ihr Ergebnis

Steht Ihr Gerät auf der BAFA-Liste?

Die KfW fördert nur Außengeräte, die im Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als förderfähig stehen. Unsere Kopie der Liste hat den Stand 8. Oktober 2026.

Die Bezeichnung steht im Angebot oder auf dem Typenschild des Außengeräts. Ein Teil reicht.
Kurz gesagt

Nur kühlen: kein Zuschuss. Sie können aber 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen. Kühlen und heizen: Die KfW zahlt 30 Prozent oder mehr. Dafür muss das Gerät die Räume überwiegend heizen, auf der Liste des BAFA stehen, und der Antrag kommt vor dem Einbau. Stand: Oktober 2026.

30 %Grundförderung der KfW für eine Luft-Luft-Wärmepumpe
bis 70 %mit Boni, bei kleinem Einkommen bis 80 %
7 von 22Split-Geräten aus unseren Vergleichen stehen auf der BAFA-Liste
6Programme vor Ort nennen Split-Geräte, nur 3 davon sind offen

Welche Klimaanlage gefördert wird und welche nicht

Für die Förderung zählt nicht das Wort „Klimaanlage“. Es zählt, ob das Gerät heizt. Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Sie holt Wärme aus der Außenluft und bläst sie warm ins Zimmer. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Kühlen und Heizen.

Die KfW schreibt in ihren technischen Regeln: Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion zählen als Wärmeerzeuger, „sofern sie der Beheizung von Gebäuden dienen“. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät zu einer alten Heizung dazubauen.

Ihre LageKfW-ZuschussSteuer
Gerät kühlt nurnein20 % der Arbeitskosten (§ 35a)
Split heizt die Räume überwiegendja, ab 30 %statt KfW: 20 % der Kosten (§ 35c), nur selbst bewohnt
Split heizt nur ab und zumeist nein20 % der Arbeitskosten (§ 35a)
Mobiles Gerät mit Schlauchnein20 % der Arbeitskosten, falls ein Handwerker etwas einbaut
Sie wohnen zur Mietenein20 % der Arbeitskosten (§ 35a)
Neubau, jünger als 5 Jahreneinbeim Steuerberater fragen

Die Zeile zum mobilen Gerät ist unsere Folgerung. Die KfW verlangt ein gelistetes Außengerät. Mobile Geräte stehen nicht auf der Liste. Keines der 13 mobilen Split- und Monoblock-Geräte aus unseren Vergleichen ist dort zu finden.

Die Regeln der KfW für Split-Geräte

Die Förderung heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, kurz Zuschuss 458. Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Ihre technischen Regeln stehen in einer Liste mit Fragen und Antworten, der „Technischen FAQ“. Für Luft-Luft-Wärmepumpen gilt der Punkt 8.21. Die Version 7.0 ist seit Juni 2026 gültig.

  1. Das Außengerät steht auf der Liste. Gemeint ist das Wärmeerzeuger-Portal des BAFA. Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  2. Die Heizklasse stimmt. Bis 12 kW braucht die Kombination aus Außen- und Innengerät die Klasse A++ oder A+++. Gemeint ist die Klasse für Heizen bei mittlerem Klima im Energielabel. Über 12 kW gilt ein Wert von mindestens 150 Prozent im Datenblatt.
  3. Das Gerät ist netzdienlich. Der Netzbetreiber kann es also bei Engpässen steuern. Für Split-Geräte reicht ein Nachweis nach dem „FGK Status-Report 60“.
  4. 65 Prozent der Wärme kommen aus der Wärmepumpe. Das gilt nur für die Räume, die das Gerät versorgt. Ein einzelner Raum kann reichen.
  5. Das Haus ist mindestens fünf Jahre alt. Gerechnet wird ab dem Bauantrag.
  6. Sie sind Eigentümer. Mieter dürfen den Antrag nicht stellen.

Die 65-Prozent-Regel ist der Knackpunkt. Heizt das Split-Gerät einen Raum allein, ist sie erfüllt. Läuft die alte Heizung mit, muss die Wärmepumpe genug leisten. Laufen beide gleichzeitig, sind mindestens 30 Prozent der Heizleistung nötig. Wechseln sie sich ab, sind es 40 Prozent. Das rechnet der Fachbetrieb anhand der Heizlast nach. Die Heizlast ist die Wärme, die der Raum an einem sehr kalten Tag braucht.

Rechenbeispiel: Die KfW nennt selbst ein Beispiel. Frau Förster ersetzt in ihrer Eigentumswohnung eine Nachtspeicherheizung durch eine Klima-Split-Anlage. Das Haus hat fünf Wohnungen. Die Arbeiten kosten 20.000 €. Gefördert werden höchstens 17.600 € je Wohnung. Darauf gibt es 30 % Grundförderung und 16 % Bonus für schnellen Heizungstausch. Das ergibt 8.096 € Zuschuss.

Für ein einzelnes Gerät sieht es so aus. Unser Standardfall ist ein Split-Gerät mit 2,5 kW für ein Zimmer. Gerät und Einbau kosten zusammen etwa 4.000 €. Die Grundförderung bringt 4.000 € × 30 % = 1.200 €. Was ein Einbau kostet, zeigt die Seite Installationskosten.

So viel Prozent sind möglich

Der Zuschuss setzt sich aus Bausteinen zusammen. Die Zahlen stehen im Merkblatt der KfW. Es gilt seit dem 24. September 2026.

BausteinSatzWer ihn bekommt
Grundförderung30 %alle Eigentümer
Bonus für schnellen Heizungstausch16 %wer selbst im Haus wohnt und eine alte Heizung ersetzt
Einkommensbonus10 bis 40 %wer selbst im Haus wohnt und wenig verdient
Obergrenze70 %alle
Obergrenze bei kleinem Einkommen80 %bis 30.000 € Einkommen, mit Kind bis 40.000 €

Bonus für schnellen Heizungstausch. Offiziell heißt er Klimageschwindigkeitsbonus. Es gibt ihn für den Ersatz einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Gas- und Holzheizungen zählen, wenn sie seit mindestens 20 Jahren laufen. Die alte Heizung muss noch funktionieren. Sie muss ausgebaut werden. Der Bonus sinkt jedes halbe Jahr:

AntragBonus
bis 31. Januar 202716 %
ab 1. Februar 202712 %
ab 1. August 20278 %
ab 1. Februar 20284 %
ab 1. August 2028entfällt

Einkommensbonus. Er richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts. Das steht im Steuerbescheid. Die KfW nimmt den Mittelwert aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € 30 % und bis 50.000 € 10 %. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen alle Grenzen um 10.000 €.

Höchstbetrag. Die KfW rechnet mit höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohnung. Für die zweite bis sechste Wohnung kommen je 15.000 € dazu, ab der siebten je 8.000 €. In einem Haus mit mehreren Wohnungen wird die Summe gleich verteilt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag für die erste Wohnung jedes halbe Jahr um 750 €. Bei einem einzelnen Split-Gerät spielt die Grenze kaum eine Rolle.

Erst Vertrag mit Klausel, dann Antrag, dann Einbau

Die Reihenfolge entscheidet. Wer falsch beginnt, bekommt nichts. So läuft es nach dem Merkblatt:

  1. Angebot holen und prüfen. Ein guter Betrieb nennt das Außengerät mit genauer Bezeichnung. Hilfe dazu: Angebote vergleichen.
  2. Bestätigung zum Antrag einholen. Der Fachbetrieb oder eine Energieberatung erstellt sie. Kurz heißt sie BzA. Sie bestätigt die technischen Regeln und die Kosten.
  3. Vertrag mit Förder-Klausel unterschreiben. Der Vertrag gilt nur, wenn die KfW zusagt. Er nennt auch einen geplanten Termin.
  4. Antrag stellen. Das geht im Kundenportal „Meine KfW“. Sie laden die BzA und den Vertrag hoch.
  5. Einbauen lassen. Erst nach der Zusage. Sie haben dafür 36 Monate Zeit.
  6. Nachweis einreichen. Der Betrieb erstellt eine Bestätigung nach Durchführung. Sie laden die Rechnungen hoch. Dann zahlt die KfW das Geld aufs Konto.

Achtung: Ein Vertrag ohne Förder-Klausel zählt als Beginn des Vorhabens. Der Start der Arbeiten ebenso. Danach ist kein KfW-Antrag mehr möglich. Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung, nicht bar.

Seit Anträgen ab dem 21. Juli 2026 gibt es eine weitere Pflicht. Sie müssen für Ihren Hausanschluss ein intelligentes Messsystem bestellen, also einen digitalen Stromzähler. Das muss spätestens bis zur Inbetriebnahme passieren. Das Entgelt dafür ist förderfähig. Einen guten Betrieb finden Sie mit der Seite Fachbetrieb finden.

Steht Ihr Gerät auf der BAFA-Liste?

Wir haben am 8. Oktober 2026 alle Luft-Luft-Einträge im Portal des BAFA abgerufen. Als förderbar an diesem Tag galten 1.223 Einträge für Luft-Luft-Geräte von 23 Marken. Davon haben 470 bis 12 kW Heizleistung. Die Suche oben im Förder-Check nutzt diese Kopie.

Dann haben wir die Geräte aus unseren Vergleichen gesucht. Von 22 Split-Wandgeräten sind 7 gelistet:

GerätAußengerät auf der ListeHeizklasse laut Datenblatt
Daikin Perfera 2,5 kWja, RXM25AA+++
Daikin Stylish 2,5 kWja, RXA25AA+++
Mitsubishi Electric Diamond MSZ-LN25VG2ja, MUZ-LN25VG2A+++
Panasonic Etherea Z25ja, CU-Z25XKEA+++
Panasonic TZ25ja, CU-TZ25ZKEA++
Toshiba Shorai Edge 2,5 kWja, RAS-10J2AVSG-E1A+++
Samsung WindFree Elite 2,5 kWja, AR70F09CAAWXA+++

Nicht gelistet waren: Daikin Comfora, Mitsubishi Electric MSZ-AP25 und MSZ-AP35, Toshiba Seiya, LG Standard Plus und Dualcool Deluxe, Midea Xtreme Save Pro und BreezelessE, Gree Pular und Fairy, Hisense Energy Pro X und Easy Smart, Fujitsu ASYG09KMCE und Haier Flexis Plus. Auch keines der 13 mobilen Geräte steht auf der Liste.

Eine gute Heizklasse allein reicht also nicht. Das Mitsubishi-Gerät MSZ-AP25 hat A++, stand aber nicht auf der Liste. Der Hersteller muss das Außengerät beim BAFA eintragen lassen. Gelistet sind zum Beispiel auch die Außengeräte von Daikin Emura (RXJ), Mitsubishi Electric MUZ-AY und MUZ-EF, Fujitsu AOYG09KGCB, Bosch CL7000i und Buderus AC186i.3.

So prüfen Sie es selbst:

  • Öffnen Sie das Wärmeerzeuger-Portal des BAFA.
  • Stellen Sie bei „Förderbar am“ den Tag Ihres Antrags ein.
  • Wählen Sie beim Pumpentyp „Luft / Luft (Heizleistung <= 12 kW)“.
  • Tippen Sie bei „Gerätebezeichnung“ einen Teil der Bezeichnung des Außengeräts ein.
  • Prüfen Sie im Energielabel die Heizklasse der Kombination. Sie muss A++ oder A+++ sein.

Gut zu wissen: Die Liste ändert sich laufend. Unsere Kopie ist eine Momentaufnahme. Maßgeblich ist das Portal am Tag Ihres Antrags. Ein Eintrag ist keine Zusage.

Nur kühlen: Steuer statt Zuschuss

Für ein Gerät, das nur kühlt, gibt es keinen Zuschuss vom Bund. Es bleibt die Steuer. Nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz sinkt Ihre Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten. Das sind höchstens 1.200 € im Jahr. Das Gesetz spricht von Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung.

Rechenbeispiel: Der Einbau eines Split-Geräts kostet an Arbeit 1.400 €. 1.400 € × 20 % = 280 € weniger Steuer. Das Gerät selbst zählt nicht mit.

Diese Bedingungen nennt das Gesetz:

  • Rechnung. Sie brauchen eine Rechnung. Darauf müssen die Arbeitskosten getrennt stehen.
  • Überweisung. Sie zahlen auf das Konto des Betriebs, nicht bar.
  • Eigener Haushalt. Das gilt auch für Mieter, die den Einbau selbst bezahlen. Für vermietete Wohnungen gilt es nicht. Dort sind die Kosten Werbungskosten.
  • Nicht doppelt. Gibt es für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen, entfällt der Abzug. Das sagt auch das Merkblatt der KfW.
  • Ein Topf. Die 1.200 € gelten für alle Handwerkerarbeiten eines Jahres zusammen.

Ob Ihr Einbau im Einzelfall darunter fällt, klärt ein Steuerberater. Mehr dazu folgt auf der Seite Klimaanlage von der Steuer absetzenfolgt.

Steuerbonus für die neue Heizung (§ 35c)

Es gibt noch einen zweiten Steuerweg. Er gilt nur, wenn das Split-Gerät Ihre Heizung erneuert. Nach § 35c Einkommensteuergesetz sinkt die Steuer um 20 Prozent der Kosten. Das Geld kommt verteilt über drei Jahre: 7 %, 7 % und 6 %. Anders als bei § 35a zählt auch das Gerät.

Die Bedingungen sind streng. Sie wohnen selbst im eigenen Haus. Das Haus ist älter als zehn Jahre. Ein Fachbetrieb baut ein und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Verordnung zu § 35c verlangt bis 12 kW die Heizklasse A++ oder A+++. Auch hier müssen die Räume zu 65 Prozent erneuerbar beheizt werden. Ab dem 1. Januar 2028 müssen neue Wärmepumpen ein natürliches Kältemittel haben, zum Beispiel Propan (R290). Die meisten Split-Geräte nutzen heute R32, das zählt nicht dazu.

Lohnt sich das? Meist ist der KfW-Zuschuss höher: 30 statt 20 Prozent. § 35c ist der Weg, wenn Sie schon ohne Förder-Klausel unterschrieben haben. Für die Steuer müssen Sie vorher nichts beantragen. Sie sparen aber höchstens so viel, wie Sie an Einkommensteuer zahlen.

Programme in Ländern und Städten: selten und oft ausgeschöpft

Wir haben am 8. Oktober 2026 die Angebote aller 16 Bundesländer, von 55 Städten und von rund 150 Stadtwerken und Klimafonds geprüft. Nur 6 Programme nennen Luft-Luft-Wärmepumpen oder Split-Geräte ausdrücklich. Nur 3 davon nehmen gerade ohne Einschränkung Anträge an.

ProgrammBetragStand am 8. Oktober 2026
Hamburg: Heizungsförderung der IFB20 %, höchstens 9.000 € je Wohnungoffen
Stuttgart: Heizungsprogramm300 € je kW HeizleistungGeld für 2026 verplant, Auszahlung ab 2027
Tübingen: Sanierungsprämie B II500 € im Einfamilienhaus, 1.000 € im Mehrfamilienhausoffen
Braunschweig: Regenerative Wärme im Bestandbis 500 €, plus 500 € bei Propanausgeschöpft
Oldenburg: Klimaschutz im Altbau10 % der Rechnungausgeschöpft, 2027 geplant
Stadtwerke Homburg (Saar)100 € je Split-Gerätoffen, nur für Stromkunden

Jedes Programm hat eigene Regeln. In Hamburg ist ausgeschlossen, wer bei der KfW den Bonus für schnellen Heizungstausch oder den Einkommensbonus bekommt. Tübingen zahlt nur, wenn eine Öl- oder Gasheizung ersetzt wird. Stuttgart verlangt einen Heizwert (SCOP) von mindestens 4,0. Bei 2,8 kW Heizleistung wären das in Stuttgart 840 €. Die Links stehen in den Quellen.

Achtung: Zuschüsse von Bund und Stadt zusammen dürfen laut KfW höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten betragen. Klären Sie das vor dem Antrag.

8 Programme schließen Luft-Luft-Geräte aus. Die Stadtwerke Baden-Baden schreiben: „Klimaanlagen und Klima-Splitgeräte … werden nicht gefördert.“ Ähnlich ist es bei proKlima in Hannover und in Düsseldorf. Andere fördern nur Wärmepumpen, die Wasser erwärmen, etwa ESWE in Wiesbaden und ENTEGA in Darmstadt. Weitere 8 Programme fördern Wärmepumpen, nennen aber keinen Typ, etwa in München, Fürth und Detmold. Dort lohnt die Nachfrage. Der Förder-Check zeigt sie, wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben. Viele Städte haben 2026 wegen knapper Kassen keine neuen Anträge mehr angenommen. Ein Programm nur für Kühlgeräte fanden wir nicht. Die Stadtwerke Homburg zahlen 100 € je Split-Gerät. Ob ein reines Kühlgerät zählt, sagt der Antrag nicht. Göttingen fördert in besonders heißen Lagen Rollläden gegen Hitze. Wie viel Sonnenschutz bringt, zeigt Sonnenschutz.

Die Förderdatenbank des Bundes konnten wir nicht nutzen, sie war für unseren Abruf gesperrt. Es kann also Programme geben, die wir nicht gefunden haben. Fragen Sie bei Ihrer Stadt und Ihrem Stromversorger nach.

Was sich 2026 und 2027 ändert

  • Neues Gesetz. Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit der Änderung vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Paragraf 71 mit der 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist dort weggefallen. Für die Förderung verlangt die KfW die 65 Prozent aber weiter.
  • Neue Richtlinie. Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen stammt vom 17. August 2026. Darauf beruht das neue Merkblatt vom 24. September 2026.
  • Sinkende Sätze. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Bonus für schnellen Heizungstausch und der Höchstbetrag jedes halbe Jahr.
  • Bonus für Geräte aus der EU. Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 einen „Wertschöpfungsbonus“ an. Für Wärmepumpen aus der EU soll die Grundförderung von 30 Prozent dann weiter möglich sein. Die Details sind noch nicht veröffentlicht.
  • Schnittstelle. Ab dem 1. Juli 2027 gelten neue Regeln für die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen. Auch sie sind noch nicht veröffentlicht.
  • Lärm. Die Regel „10 dB leiser als der EU-Grenzwert“ betrifft laut KfW und Steuer-Verordnung Luft-Wasser-Wärmepumpen. Für Luft-Luft-Geräte fanden wir keine solche Regel.

Wir prüfen diese Seite bei jeder Änderung der Richtlinie, mindestens einmal im Jahr. Neuigkeiten sammeln wir unter Förderung: was sich ändertfolgt.

So rechnet der Förder-Check

Der Check folgt einem festen Entscheidungsweg. Jede Regel stammt aus einer Quelle unten.

  • KfW: Nein bei reinem Kühlgerät, Mietern, Gebäuden unter fünf Jahren, Vertrag ohne Klausel und Kosten unter 300 €. „Vielleicht“, wenn das Gerät mit der alten Heizung zusammen heizt oder Sie es noch nicht wissen. Der Betrag ist der Satz mal die förderfähigen Kosten. Diese sind höchstens der Höchstbetrag je Wohnung.
  • § 35c: Nur für selbst bewohntes Eigentum über zehn Jahre und nur, wenn das Gerät heizt. Der Betrag ist 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 €.
  • § 35a: Für den eigenen Haushalt, nicht für Vermieter. Der Betrag ist 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.
  • Vor Ort: Ihre Postleitzahl wird nur in Ihrem Browser mit unserer Liste verglichen.

Der Check zeigt den größten Betrag zuerst. Die drei Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Er kennt Ihre Heizlast nicht und prüft keine Unterlagen. Die Steuer rechnet er nicht genau aus, denn dafür fehlt Ihr Steuerbescheid. Darum ist jedes Ergebnis ein Vorabcheck und keine Zusage. Ob sich das Heizen mit dem Split-Gerät lohnt, zeigt Heizen mit der Klimaanlage: Kosten.

Fragen zur Förderung

Gibt es eine BAFA-Förderung für Klimaanlagen?

Nicht direkt. Für Privatpersonen zahlt heute die KfW den Zuschuss für die Heizung. Das BAFA führt die Liste der förderfähigen Geräte. Ein Gerät, das nur kühlt, wird nicht gefördert.

Bekomme ich als Mieter eine Förderung?

Den KfW-Antrag dürfen nur Eigentümer stellen. Als Mieter können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Einige Städte wie Hamburg und Braunschweig lassen auch Mieter zu, mit Zustimmung des Eigentümers.

Kann ich die Klimaanlage steuerlich absetzen?

Ja, die Arbeitskosten für den Einbau. Nach § 35a sinkt die Steuer um 20 Prozent davon, höchstens um 1.200 € im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Bei der KfW ja. Zuerst kommt ein Vertrag mit Förder-Klausel, dann der Antrag, dann der Einbau. Für die Steuer müssen Sie vorher nichts beantragen.

Wird eine mobile Klimaanlage gefördert?

Nein. Die KfW fördert nur Geräte mit gelistetem Außengerät. Von 13 mobilen Split- und Monoblock-Geräten aus unseren Vergleichen stand am 8. Oktober 2026 keines auf der Liste.

Gibt es Förderung für Klimaanlagen in NRW?

Wir fanden kein Landesprogramm in NRW für Split-Geräte. Das Land fördert dort nur Erdwärme, also Wärme aus dem Boden. Düsseldorf schließt Luft-Luft-Geräte aus. Fragen Sie bei Ihrer Stadt und Ihren Stadtwerken nach.

Wie viel Förderung gibt es für ein einzelnes Split-Gerät?

Bei 4.000 € Kosten bringt die Grundförderung 1.200 €. Mit Bonus für den Ersatz einer Ölheizung sind es 1.840 €. Bei kleinem Einkommen sind bis zu 3.200 € möglich.

Quellen

  • KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), gültig ab 24.09.2026 – https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf – abgerufen 08.10.2026
  • KfW: Produktseite 458 mit Beispiel Eigentumswohnung und Hinweis Wertschöpfungsbonus – https://www.kfw.de/458 – abgerufen 08.10.2026
  • KfW und BAFA: Liste der technischen FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Punkte 8.08, 8.09, 8.17, 8.21, 8.23, 8.38 – https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004864_BEG_TFAQ_EM.pdf – abgerufen 08.10.2026
  • KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.0 (09/2026), Punkte 1.8, 4.1.3, 4.3 – https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_F%C3%B6rderf%C3%A4hige_Ma%C3%9Fnahmen.pdf – abgerufen 08.10.2026
  • BAFA: Wärmeerzeuger-Portal, Liste Wärmepumpen, „förderbar am“ 08.10.2026 – https://elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen – abgerufen 08.10.2026; unsere Kopie: /daten/foerderung/geraete.json
  • Gesetze im Internet: § 35a EStG – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html – abgerufen 08.10.2026
  • Gesetze im Internet: § 35c EStG – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html – abgerufen 08.10.2026
  • Gesetze im Internet: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, Anlage 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/ – abgerufen 08.10.2026
  • Gesetze im Internet: Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand Änderung vom 23.07.2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/geg/ – abgerufen 08.10.2026
  • IFB Hamburg: Wärmepumpen – https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/waermepumpen – abgerufen 08.10.2026
  • Stadt Stuttgart: Heizungsprogramm – https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/foerderprogramme/heizungsprogramm – abgerufen 08.10.2026
  • Stadt Tübingen: Sanierungsprämie – https://www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33173/46938.html – abgerufen 08.10.2026
  • Stadt Braunschweig: Richtlinie regenerative Wärme im Bestand, gültig ab 01.01.2026 – https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/foerderprogramme/pdf/2026_Richtlinie_2.pdf – abgerufen 08.10.2026
  • Stadt Oldenburg: Klimaschutzmaßnahmen im Altbau – https://serviceportal.oldenburg.de/buergerservice/dienstleistungen/foerderprogramm-klimaschutzmassnahmen-im-altbau-900000983-0.html – abgerufen 08.10.2026
  • Stadtwerke Homburg: Förderprogramm 2026 – https://www.stadtwerke-homburg.de/startseite/service/foerderprogramme – abgerufen 08.10.2026
  • proKlima Hannover: Richtlinie 2026 – https://www.proklima-hannover.de/downloads/foerderangebote/proKlima_Richtlinie_2026.pdf – abgerufen 08.10.2026
  • Alle geprüften Programme mit Bedingungen und Status: /daten/foerderung/programme.json – Stand 08.10.2026

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