Fachbetrieb für die Klimaanlage finden: Qualifikation prüfen
Bei einem Split-Gerät arbeitet der Betrieb am Kältekreislauf. Dafür braucht er einen gesetzlichen Sachkundenachweis. So prüfen Sie ihn, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wer an einem Kältekreislauf mit Kältemittel arbeitet, braucht eine Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Für Split-Geräte mit unter 3 kg Kältemittel reicht nach Angaben der Anbieter meist die Kategorie II (neu: A2). Bitten Sie vor dem Auftrag um eine Kopie.
Wichtig: Dieser Text ist kein Rechtsrat. Der Rechtsstand ist der 2. Oktober 2026. Die Regeln für Sachkunde ändern sich zurzeit, siehe unten. Wir nennen keine Betriebe. Die Seite zeigt, woran Sie gute Arbeit erkennen. Sie zeigt keine Anleitung für Arbeiten am Kältekreislauf.
Die Antwort in kurz
Ein Split-Gerät hat zwei Teile. Sie sind durch Kupferleitungen verbunden. In den Leitungen fließt ein Kältemittel. Das ist der Stoff, der die Wärme transportiert. Ein Fachbetrieb schließt die Leitungen an, prüft sie auf Dichtheit und nimmt das Gerät in Betrieb.
Diese Arbeit darf nicht jeder machen. Das Gesetz verlangt eine Sachkundebescheinigung. Ein Elektriker ohne Sachkunde darf sie nicht ersetzen. Auch ein Heimwerker darf es nicht.
Drei Dinge prüfen Sie vor dem Auftrag:
- Sachkundebescheinigung der Person, die am Kältekreislauf arbeitet.
- Betriebsnachweise: Eintrag bei Handwerkskammer oder Innung, Haftpflichtversicherung, bei Bedarf Unternehmenszertifikat.
- Angebot und Fragen: Das Angebot muss klar sein. Der Betrieb muss Ihre Fragen beantworten.
Warum die Sachkunde Pflicht ist
Viele Kältemittel sind fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie schaden dem Klima stark, wenn sie entweichen. Darum regelt die EU die Arbeit damit. Die Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/573. Deutschland setzt sie mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) um.
Nach § 5 der ChemKlimaschutzV (Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen 10/2026) dürfen Tätigkeiten nach Artikel 10 der EU-Verordnung nur Personen ausführen, die
- eine passende Sachkundebescheinigung besitzen,
- bei älteren Bescheinigungen (über 7 Jahre) einen Auffrischungskurs gemacht haben,
- die nötige technische Ausstattung haben und
- zuverlässig sind.
Typische Tätigkeiten sind Einbau, Dichtheitskontrolle, Wartung und Rückgewinnung von Kältemittel. Die Details nennt die Verordnung. Auch brennbare Kältemittel wie Propan (R290, brennbar, Klasse A3) und leicht entflammbare wie R32 (Klasse A2L) verlangen Sorgfalt. Nach Angaben von Schulungsanbietern erfassen die neuen Zertifikate auch alternative Kältemittel wie Propan. Mehr zu den Stoffen: Kältemittel erklärt.
Die Sachkunde-Kategorien
Bis 2026 gab es in Deutschland die Kategorien I bis IV. Mit der neuen Verordnung kommen neue Zertifikate. Nach Angaben der Schulungsanbieter gilt der Wechsel so (Angaben von klimacraft.de und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, abgerufen 10/2026; Sekundärquellen):
| Alt | Neu | Was die Person darf (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Kategorie I | A1 | Alle Arbeiten an F-Gasen und Kohlenwasserstoffen, ohne Mengengrenze |
| Kategorie II | A2 | Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Einbau, Reparatur, Wartung bei Anlagen unter 3 kg Kältemittel |
| Kategorie III | D | Nur Rückgewinnung bei kleinen Anlagen |
| Kategorie IV | E | Nur Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in den Kältekreislauf |
Für gewöhnliche Wohnungs-Split-Geräte liegt die Füllmenge meist unter 3 kg. Dann reicht die Stufe II, neu A2. Eine Person mit I oder A1 darf es auch. Die Kategorie III/D oder IV/E reicht für den Einbau nicht, weil sie nur einzelne Tätigkeiten erlaubt.
Gut zu wissen: Nach den Angaben der Anbieter gelten alte Zertifikate noch bis zum 12. März 2029 und werden durch Auffrischung umgestellt. Wir konnten das nicht im Verordnungstext prüfen. Auf dem Papier kann deshalb "Kategorie II" oder "A2" stehen. Beides kann gültig sein.
Betriebszertifikat
Neben der Person kann auch der Betrieb ein Zertifikat brauchen. Nach Angaben der Anbieter gilt das für Gesellschaften wie GmbH, UG und GbR (§ 10 ChemKlimaschutzV), nicht für Einzelunternehmen. Fragen Sie nach, ob Ihr Betrieb eines hat. Wir konnten die Rechtsform-Abgrenzung nicht im Gesetzestext prüfen.
Sachkunde prüfen: Schritt für Schritt
- Fragen Sie nach der Bescheinigung der Person, die am Kältekreislauf arbeitet. Nicht nur nach dem Firmenzertifikat.
- Lassen Sie sich eine Kopie schicken. Achten Sie auf Name, Kategorie (II/A2 oder höher) und Aussteller (eine zugelassene Stelle).
- Prüfen Sie das Datum. Alte Bescheinigungen brauchen einen Auffrischungskurs.
- Prüfen Sie, wer vor Ort arbeitet. Die Person mit der Bescheinigung muss die Arbeit tun oder verantworten. Fragen Sie bei Subunternehmern nach deren Nachweis.
- Notieren Sie sich das Ergebnis im Angebot oder im Auftrag.
Die meisten seriösen Betriebe zeigen die Bescheinigung gern.
Weitere Qualifikation und Nachweise
| Nachweis | Was er sagt | Wie Sie prüfen |
|---|---|---|
| Eintrag Handwerksrolle (Handwerkskammer) | Betrieb ist ein Handwerksbetrieb | Fragen Sie nach der Betriebsnummer oder suchen Sie bei der Handwerkskammer |
| Innungsmitgliedschaft | Mitglied in einer Innung (zum Beispiel Kälte-Klima oder Elektro) | Innung anrufen |
| Meisterbetrieb / Fachbetriebsangabe | Ausbildung des Inhabers | Nachfrage; kein Pflichtnachweis für alle Arbeiten |
| Betriebshaftpflicht | Schäden an Haus und Gerät sind versichert | Versicherungsbestätigung anfordern |
| Elektro-Eintrag | Wer die Stromleitung legt, muss dafür zugelassen sein | Eintrag im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers fragen |
| Referenzen | Vergleichbare Einbauten | Adressen von Kunden nennen lassen und anrufen |
Wir haben nicht geprüft, welche dieser Nachweise in welchem Bundesland Pflicht sind. Fragen Sie bei der Handwerkskammer nach.
Gut zu wissen: Die Elektro-Seite ist ein eigenes Thema. Der Strom-Anschluss ist eine Festinstallation. Sie gehört in die Hand einer Elektrofachkraft. Fragen Sie, wer Strom und Kältekreislauf macht.
Fragen am Telefon
Stellen Sie diese Fragen, bevor Sie einen Termin machen. Sie dauern fünf Minuten.
- Wer arbeitet am Kältekreislauf? Hat die Person eine Sachkundebescheinigung? Welche Kategorie?
- Haben Sie eine Betriebshaftpflicht? Schicken Sie mir einen Nachweis?
- Wer macht den Stromanschluss?
- Machen Sie vorher einen Vor-Ort-Termin, mit Messung der Räume und Leitungswege?
- Wie bekomme ich das Angebot? Mit Festpreis, Materialliste und Leitungslänge?
- Welches Gerät empfehlen Sie, und warum? Welche Alternativen gibt es?
- Was passiert bei Mehrlängen, Kernbohrung, Kondensatleitung, Wandhalterung?
- Wie läuft die Inbetriebnahme ab? Bekomme ich ein Protokoll?
- Wie lange ist die Garantie auf Ihre Arbeit? Welche Garantie hat der Hersteller?
- Wann ist der Termin? Wie lange dauert der Einbau?
Eine Liste zum Vergleichen von Angeboten gibt es auf Angebote vergleichen und Angebotsformularfolgt.
Angebot und Abnahme
Ein gutes Angebot nennt:
- Gerätetyp, Marke, Modell und Leistung,
- Außengerät-Standort und Leitungslänge,
- Kernbohrung, Halterung, Kondensatableitung und Stromanschluss,
- Preis für Material, Arbeit und Anfahrt,
- Termin, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen.
Zur Abnahme gehört, dass der Betrieb Ihnen zeigt, wie das Gerät läuft. Er sollte die Inbetriebnahme dokumentieren. Was dabei technisch passiert, erklärt Inbetriebnahme: was der Fachbetrieb machtfolgt. Sie führen diese Schritte nicht selbst aus. Zu Preisen: Installationskosten (Projekt-Spanne für den Einbau 800 bis 2.000 €).
Warnzeichen
Suchen Sie einen anderen Betrieb, wenn Sie Folgendes sehen:
- Keine Bescheinigung auf Nachfrage, oder Ausreden.
- Kein Vor-Ort-Termin, nur ein Preis am Telefon für alle Fälle.
- Preis weit unter allen anderen Angeboten ohne klare Erklärung.
- Nur Barzahlung, keine Rechnung oder "ohne Rechnung günstiger".
- Druck: "Nur heute", "Aktion endet".
- Selbstbau-Empfehlung: Der Betrieb rät, Leitungen selbst zu verlegen und nur "anzuschließen".
- Unklares Angebot, ohne Material und Leitungslänge.
- Keine Haftpflicht oder kein Nachweis.
- Schlechte Absprache: Der Betrieb ruft nicht zurück oder nennt keinen festen Ansprechpartner.
Zum Thema Selbst-Einbau steht auf Selbst installieren mehr dazu, was Laien dürfen und was nicht.
Wann es kippt
- Sehr kleiner Auftrag: Manche Betriebe lehnen einzelne Kleinaufträge ab. Fragen Sie mehrere.
- Gerät aus dem Netz: Ein Betrieb baut nicht immer ein Gerät ein, das Sie woanders gekauft haben. Fragen Sie vorher nach.
- Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft: Erst Zustimmung holen, dann Termin machen (siehe Mietwohnung und Eigentumswohnung und WEG).
- Regelwerk ändert sich: Die Verordnung wurde 2026 neu gefasst. Die Kategorien heißen jetzt teils anders. Fragen Sie nach, wenn eine Bezeichnung neu klingt.
Häufige Fragen
Darf ein Elektriker mein Split-Gerät einbauen?
Nur, wenn er auch die Sachkunde für Kältemittel hat. Den Strom darf er anschließen. Die Arbeit am Kältekreislauf braucht die Sachkundebescheinigung nach der ChemKlimaschutzV (§ 5).
Welche Kategorie braucht ein normales Split-Gerät?
Nach Angaben der Schulungsanbieter reicht für Anlagen mit unter 3 kg Kältemittel die Kategorie II, neu A2. A1 (früher I) erlaubt mehr und ist ebenfalls geeignet. Lassen Sie sich die Bescheinigung zeigen.
Wie erkenne ich einen seriösen Betrieb?
Er macht einen Vor-Ort-Termin, nennt seine Nachweise ohne Zögern, schreibt ein klares Angebot und hat eine Haftpflicht. Er drängt nicht.
Wo finde ich Betriebe?
Bei Handwerkskammer, Innung und Branchenverbänden. Wir nennen keine Betriebe. Holen Sie mehrere Angebote ein.
Muss ich einen Betrieb mit Zertifikat nehmen, wenn ich das Gerät selbst kaufe?
Für den Einbau ja. Es geht um die Arbeit am Kältekreislauf, nicht um den Kauf. Fragen Sie den Betrieb, ob er Fremdgeräte einbaut.
Was passiert, wenn jemand ohne Sachkunde arbeitet?
Das kann gegen die Verordnung verstoßen. Die Folgen für Sie können Garantieprobleme und Streit mit dem Hersteller sein. Wie hoch Bußgelder sind, konnten wir nicht belegen. Fragen Sie im Streitfall rechtlichen Rat.
Quellen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), §§ 5, 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv_2026/ – abgerufen 10/2026
- klimacraft.de, "Kälteschein & Kältemittelschein 2026: A1–E, Kosten, Fristen" (Sekundärquelle) – https://www.klimacraft.de/blog-kaelteschein – abgerufen 10/2026
- Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, "Zertifizierungen von Personal nach ChemKlimaschutzV" (Sekundärquelle) – https://www.bfs-kaelte-klima.de/module/zertifizierungen – abgerufen 10/2026
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